Hinweisgeber

verantwortung übernehmen

Integrität, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln sind zentrale Werte der FFC Stiftung. Wenn Sie auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien oder ethische Grundsätze aufmerksam geworden sind, können Sie uns hier vertraulich Hinweise geben.

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Gemeinsam für Integrität

Hinweise helfen uns, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Organisation, unserer Partner und der Gesellschaft.

Wir ermutigen Mitarbeitende, Partner und externe Personen, potenzielle Verstöße zu melden – unabhängig davon, ob diese bereits bewiesen sind oder nicht.

    Alles auf einen Blick

    Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise in einer Übersicht:

      Sachverhalte

      Sie können Hinweise zu folgenden Themen geben:

      • Verstöße gegen geltendes Recht
      • Korruption oder Betrug
      • Verstöße gegen interne Richtlinien
      • Diskriminierung oder Belästigung
      • Interessenkonflikte
      • Sonstige schwerwiegende Missstände

      Meldewege

      Wir empfehlen, möglichst konkrete Angaben zu machen, damit wir Ihren Hinweis bestmöglich prüfen können. 
      Sie haben verschiedene Möglichkeiten, einen Hinweis abzugeben:

        • Über unser Hinweisgeber-Formular (online???)
        • Per E-Mail an: hinweis@ffc-stiftung.de
        • Auf Wunsch auch anonym

      Vertraulichkeit und Schutz

      Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Ihre Identität wird – sofern angegeben – geschützt und nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben.

      Hinweisgeber sind vor Benachteiligung oder Repressalien geschützt. Wir dulden keinerlei Nachteile für Personen, die in gutem Glauben Hinweise melden.

        Anonyme Hinweise

        Auch anonyme Hinweise sind möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Rückfragen in diesem Fall nur eingeschränkt möglich sind. Je detaillierter Ihre Angaben, desto besser können wir den Sachverhalt prüfen.

          Nach Ablauf der Meldung

          Nach Eingang Ihres Hinweises erfolgt:

          1. Eingangsbestätigung (sofern möglich)
          2. Prüfung des Sachverhalts
          3. Gegebenenfalls Rückfragen
          4. Einleitung geeigneter Maßnahmen

          Wir bemühen uns um eine zügige und faire Bearbeitung.

            Rechtlicher Hinweis

            Dieses Hinweisgebersystem entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Hinweise sollten nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Vorsätzlich falsche Meldungen können rechtliche Konsequenzen haben.

              Fragen zum Hinweisgebersystem?

              Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder zum Schutz von Hinweisgebern haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

              E-Mail: hinweis@ffc-stiftung.de